Beschleunigtes Fachkräfteverfahren beantragen

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Die Landesregierung hat am 15. Oktober 2024 die Einrichtung einer zentralen Ausländerbehörde zur Fachkräfteeinwanderung beschlossen. Diese nimmt zum 1. Juni 2025, spätestens zum 1. Juli 2025 ihren Dienst auf. Bis zum 31. Dezember 2025 gibt es eine Übergangsfrist. In diesem Zeitraum ist es Arbeitgebenden freigestellt, die Durchführung eines beschleunigten Fachkräfteverfahrens beim Ausländerbüro der Stadt Oldenburg oder bei der Zentralstelle zu beantragen. Ab dem 1. Januar 2026 wird die Zuständigkeit vollständig auf die Zentralstelle übergehen

Zum 1. März 2020 ist das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) in Kraft getreten. Das FEG bietet unter anderem ausländischen Fachkräften aus sogenannten Drittstaaten (Länder, die nicht Teil der Europäischen Union sind) ein durch gesetzlich festgeschriebene Fristen beschleunigtes Einreiseverfahren an.

Das beschleunigte Fachkräfteverfahren kann sowohl für Fachkräfte mit ausländischer Berufsqualifikation oder ausländischem akademischen Abschluss, als auch für Auszubildende beantragt werden.

Bei Vorliegen eines konkreten Arbeitsplatz- oder Ausbildungsplatzangebotes kann der Arbeitgeber in Vollmacht der Fachkraft das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach entsprechender Beratung sowie Vorlage der erforderlichen Unterlagen und Dokumente direkt im Ausländerbüro beantragen. Gegen Zahlung einer Gebühr schließt der Arbeitgeber hierzu eine Vereinbarung mit dem Ausländerbüro ab, in der einzelfallbezogen insbesondere der Ablauf des Verfahrens, die Verantwortlichkeiten und Erledigungsfristen sowie die beizubringenden Unterlagen und Dokumente beschrieben werden.

Das Ausländerbüro agiert in der Folge als zentraler Verfahrensvermittler zwischen dem bevollmächtigten Arbeitgeber und den übrigen Verfahrensbeteiligten (zuständige Anerkennungsstelle, Bundesagentur für Arbeit sowie zuständige deutsche Auslandsvertretung).

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