Verkehrsordnungswidrigkeiten

zuklappenAllgemeine Informationen

Die Stadt Oldenburg ahndet die im Stadtgebiet begangenen Verkehrsordnungswidrigkeiten im ruhenden und fließenden Verkehr. Die festgestellten Ordnungswidrigkeiten werden mit einem Verwarngeld oder Bußgeld geahndet.

Anhörung

Bei Ordnungswidrigkeiten im Bußgeldbereich werden Sie zunächst angehört. Die Anhörung erfolgt vor Ort durch die Polizei oder schriftlich durch die Bußgeldstelle.
Steht für die Bußgeldstelle fest, dass der Halter/die Halterin des Fahrzeugs nicht die verantwortliche Fahrerin/der verantwortliche Fahrer ist, bekommt die Halterin/der Halter einen Zeugenfragebogen zugeschickt. Sollte sich die Halterin/der Halter weigern, Angaben zum Fahrzeugführer zu machen, so ist die Konsequenz die Auferlegung eines Fahrtenbuches.

Bußgeldbescheid

Wird die verantwortliche fahrzeugführende Person ermittelt, so kommt es zum Erlass eines Bußgeldbescheides. Im Bußgeldbescheid sind alle Sanktionen verzeichnet:

•    Bußgeld
•    Gebühren
•    Auslagen
•    Punkte, die ins Verkehrszentralregister eingetragen werden,
•    Gegebenenfalls Fahrverbot

Bußgeldbescheide werden mit Zustellurkunden verschickt, so dass die Ankunft des Briefes durch die Postzusteller dokumentiert wird.

Fahrverbot

In der Regel muss der Führerschein nicht sofort, sondern kann innerhalb von vier Monaten nach Bestandskraft des Bußgeldbescheides bei der jeweils zuständigen Bußgeldstelle abgegeben werden.
Eine Stückelung des Fahrverbots (beispielsweise zwei mal zwei Wochen anstatt einem Monat) ist nicht möglich.

Verfahrensablauf
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Welche Fristen muss ich beachten?
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