Wahlhelferinnen und Wahlhelfer
Allgemeine Informationen
Um für einen reibungslosen Verlauf in den über 130 Wahllokalen im Oldenburger Stadtgebiet sorgen zu können, benötigen wir die Unterstützung vieler ehrenamtlicher Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Das Wahlbüro freut sich über jede freiwillige Meldung – auch von Ihnen!
Für Ihren ehrenamtlichen Einsatz erhalten Sie am Wahltag ein erhöhtes Erfrischungsgeld je nach Funktion in Höhe von 50 bis 100 Euro. Zusätzlich stellen wir auf Wunsch gern eine Bescheinigung über die Wahrnehmung dieses Ehrenamtes aus, die zum Beispiel für Bewerbungen genutzt werden kann.
Eine Demokratie lebt von gemeinsamen Entscheidungen. Auch am Wahltag arbeiten Sie im Team von acht bis neun Personen. Der Wahlvorstand besteht dabei aus einer Wahlvorsteherin oder einem Wahlvorsteher sowie deren Stellvertretung, einer Schriftführerin oder einem Schriftführer sowie Beisitzerinnen und Beisitzern.
Sie haben die Möglichkeit, entweder in einem Urnenwahllokal oder einem Briefwahllokal eingesetzt zu werden. Zu den Aufgaben im Wahlvorstand eines Urnenwahllokals gehören zum Beispiel die Ausgabe der Stimmzettel, die Kontrolle anhand des Wählerverzeichnisses sowie das Auszählen der Stimmen und die Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk. Bei einem Einsatz im Briefwahllokal beginnen die Aufgaben mit dem Vorbereiten und Prüfen der eingegangenen Briefwahlunterlagen, um anschließend die Auszählungen beginnen zu können.
Die Wahllokale haben am Wahlsonntag von 8 bis 18 Uhr geöffnet. In den Urnenwahllokalen wechseln sich die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer in zwei Schichten von jeweils fünf Stunden ab, die Schicht im Briefwahllokal beginnt um 15 Uhr. Ab 18 Uhr helfen alle gemeinsam beim Auszählen mit.
